Meine Klienten
sind in der Regel Selbstzahler und wissen es zu schätzen, für einen Termin bei mir weder eine ärztliche Überweisung zu benötigen, noch einen Fragebogen für Ihre Versicherung ausfüllen oder mehrmonatige Wartezeiten in Kauf nehmen zu müssen.
Als Privatversicherter
mit einem entsprechenden Tarif bei Ihrer KV, übernimmt diese im günstigsten Falle die Gesamtkosten der Behandlung bei einer Psychotherapie nach dem HPG,- eine verbindliche Auskunft dazu kann Ihnen Ihr Versicherer vorab telefonisch geben,- klären Sie dies bitte vor unserem ersten Termin ab.
Steuerliche Absetzbarkeit
Als Selbstzahler einer privaten Psychotherapie haben Sie (nach Urteil der Richter vom Bundesfinanzhof München, 6.4.1990, BStB 1990, Teil II, Seite 432 sowie Finanzgericht Münster, Urteil vom 12.1.2005 3-K-2845/02 Pressemitteilung vom 24.02.2005) die Möglichkeit Kosten „für die Konsultation von Ärzten und anderen, zur Heilkunde zugelassenen Personen sowie für die von diesen verordneten therapeutischen Maßnahmen“ als außergewöhnliche Belastung dann steuerlich geltend zu machen, wenn sowohl die Belastungen als auch Ihre therapeutischen Maßnahmen medizinisch indiziert sind und Ihrer Heilung oder Linderung dienen. Ein kurzer Anruf bei Ihrem Steuerberater oder einer Finanzfachkraft Ihres Vertrauens kann daher lohnenswert für Sie sein.
In der Regel werden alle entstehenden Kosten einer privaten Psychotherapie vom Finanzamt anerkannt, sofern ein Amtsarzt diese vorher, in gravierenden Ausnahmen ggf. auch im Nachhinein als notwendig attestiert.
Als Freiberufler wie auch als Angestellter können Sie insbesondere das Coaching als "Fortbildungskosten" im Rahmen von Betriebsausgaben bzw. als Werbungskosten geltend machen, sofern die Inhalte unserer Prozesse bzw. die Ziele und Maßnahmen Ihrer Karriere dienlich sind.
Termine
erhalten Sie in der Regel binnen 3-5 Werktage nach telefonischer oder schriftlicher Anfrage via Email mit untenstehendem Kontaktformular.
Bitte beachten Sie, dass es sich um eine sogenannte Bestellpraxis handelt, d.h. das Termine nur nach vorheriger Absprache möglich sind.
Benötigen Sie außerhalb der üblichen Zeiten, wie an Wochenenden oder Abendstunden einen Termin, rufen Sie mich an, wir finden eine Lösung.
Termin Absagen
Sollten Sie einmal einen vereinbarten Termin aus guten Gründen absagen müssen, können Sie dies kostenfrei bis zu 48 Stunden vorher tun. Bei kurzfristigeren Absagen, die mir keine Alternativbesetzung ermöglichen, erlaube ich mir Ihnen die volle Sitzung in Rechnung zu stellen.
Doppelstunden
Aus der Erfahrung der letzten Jahre hat sich ergeben, dass Klienten aus doppelstündigen Sitzungen, in 7-14 täglichen Rhythmus, größeren Nutzen ziehen, als Sie es aus Einzelstunden könnten, die idR wöchentlich oder hochfrequenter stattfänden.
Durch diese Form der zeitlichen Rahmengestaltung wird eine intensivere und oftmals effizientere Arbeit begünstigt, die sich durch zügigere Problementlastung & Identifizierung von Lösungsansätzen auszeichnet und damit Ihr Therapieziel nach vorn verlegen kann.
Tagescoachings
zeigen aus meiner mehrjährigen Erfahrung von Hypnosecoaching und Supervision gerade für solche Klienten enorme Vorteile, die aus entfernt liegenden Bundesgebieten anreisen und /oder kurzfristigen Handlungs- & Veränderungsbedarf haben.
Damit stellen Tagescoachings mit 4 stündigem Arbeitsrahmen eine probate Alternative zu konservativen Veränderungsprozessen in Coaching oder Therapie dar. Sie stellen aber auch besondere Ansprüche an die Belastbarkeit des Klienten. Bitte informieren Sie sich vor der Buchung in einem kostenlosen Gespräch mit mir über die Möglichkeiten und Usancen.
Aufsuchende Therapie
Bei körperlichen Einschränkungen und Belastungen, wie z.B. der sozialen Phobie oder anderen mit Angst korrelierenden seelischen Störungen kann allein das Verlassen der vertrauten Umgebung und der Gang zur Psychotherapie bereits eine erhebliche Belastung darstellen.
Der Service einer aufsuchenden Therapie, bzw. eines Coachings, trägt dem Rechnung.
Die dabei anfallenden Anfahrtskosten werden nur nach zeitlichem Aufwand berechnet und können gern in einem kostenlosen Anruf erfragt werden.
Servicetermine
Möglicherweise stellen Termine sonntags oder am Abend, ab 20.00 Uhr, für Sie die einzige Alternative für eine Konsultation dar. In diesen Fällen berechnet sich die Vergütung mit einem Aufschlag von 50 % auf die obigen Sätze.